Kellerräume

Jeder Mietpartei ist ein abschließbares Kellerabteil zugeordnet. Des Weiteren können Fahrrad- und Kinderwagenräume unter Berücksichtigung ihrer zugewiesenen Nutzung sowie mit Rücksichtnahme auf andere Mietende frei genutzt werden. Im Untergeschoss der Apartmenthäuser befinden sich außerdem zusätzliche Müllentsorgungsräume.

Ausnahmen bilden Reihenhäuser, welche einen eigenen, für andere nicht frei zugänglichen Keller je Einheit haben.

 

Kellergeschoss Baufeld 1  »

Kellergeschoss Baufeld 2  »