Gartenpflege, Bewässerung & Grillen

Für die regelmäßige gärtnerische Pflege und Bewässerung der eigenen zur Wohnung gehörenden Grünflächen sind Mietende auf eigene Kosten verpflichtet. Bei der Auswahl der Pflanzen und deren Wuchshöhe müssen die Regelungen des Mietvertrages beachtet werden.

Zur Bewässerung stehen den Wohnungen im Erdgeschoss Außenwasserhähne zur Verfügung. Um eine Legionellenbildung zu vermeiden, muss darauf geachtet werden, diese regelmäßig zu nutzen und Wasser ablaufen zu lassen.

Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen, Terrassen und gemeinschaftlichen Außenbereichen grundsätzlich nicht gestattet.