Hunde- und Haustierhaltung

Gemäß mietvertraglicher Vereinbarung ist Katzen- und/oder Hundehaltung grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände und es ist nicht gestattet, Hunde für das Verrichten des Geschäftes auf dem Areal auszuführen. Sollte es zu Verunreinigungen kommen, sind diese umgehend zu beseitigen.